Ab Montag, den 20.12.2021 gilt in Restaurants für Personen ab 16 Jahren die 2G-Regel des Bundesrates (Zutritt nur für Geimpfte
oder Genesene).
Sie müssen sich mit Mundschutz in unseren Räumlichkeiten bewegen und spätestens an den Tischen das Covid-Zertifikat und ihren Ausweis bereithalten. Nur an
den Tischen kann der Mundschutz abgelegt werden.
Gäste, die NICHT vor Ort konsumieren (Take away) müssen KEIN Zertifikat
vorweisen.
Um Risiken zu vermeiden, sind TAKE AWAY BESTELLUNGEN per Telefon empfohlen. Vielen Dank!